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EASA Part-26 & CS-26 kurz erklärt

Part-26 / CS-26 sind Additional Airworthiness Specifications (zusätzliche Lufttüchtigkeitsspezifikationen)

Teil-26 wurde durch die Verordnung (EU) 2015/640 der Kommission umgesetzt. Die EASA gibt „certification specifications” (Zertifizierungsspezifikationen) und „guidance material“ (Leitfäden) für zusätzliche Spezifikationen zur Lufttüchtigkeit für den Betrieb (CS-26) heraus. Bei den CS-26 handelt es sich um von der EASA herausgegebene, nicht verbindliche technische Normen, die die Mittel zum Nachweis der Einhaltung von Teil-26 angeben. Das Niveau der CS ist vergleichbar mit dem der AMC für andere Vorschriften.

Die EASA gibt „Easy Access Rules“ heraus, die die EU-Anforderungen (Part-26), die Zertifizierungsspezifikationen (CS-26) und die Leitlinien (GM) enthalten.

Die Verordnung (EU) 2015/640 der Kommission (Teil-26) wurde kürzlich durch die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1254 der Kommission (19. Juli 2022) für die Überwachung des Reifendrucks von großen Flugzeugen und die Überlebensfähigkeit der Insassen von Hubschraubern bei Notwasserung und Wassereinwirkung geändert.

 

Was ist der Grund für die Additional Airworthiness Specifications?

Eine bereits zugelassene Flugzeugkonstruktion muss bei der Herstellung oder während des Betriebs nicht die aktualisierte Version der geltenden CS (z. B. CS-25, CS-27, CS-29) erfüllen. Die EU-Kommission hat beschlossen, dass zur Unterstützung kontinuierlicher Verbesserungen der Lufttüchtigkeit und Sicherheit die Einhaltung zusätzlicher Lufttüchtigkeitsanforderungen für solche Luftfahrzeuge eingeführt werden sollte, die zum Zeitpunkt der Zulassung der Konstruktion nicht in den ursprünglichen CS enthalten waren.

 

Part-26 / CS-26 sind zutreffend für

(a) Betreiber von (großen Flugzeugen/kleinen Hubschraubern/großen Hubschraubern):

(i) Luftfahrzeugen, die in einem Mitgliedstaat registriert sind;

(ii) Luftfahrzeugen, die in einem Drittland registriert sind und von einem EU-Betreiber eingesetzt werden;

(b) Inhaber einer Musterzulassung (TC), einer eingeschränkten TC, einem STC oder einer Änderungs- und Reparaturkonstruktion;

(c) Antragsteller auf Erteilung einer Musterzulassung oder einer eingeschränkten Musterzulassung für große Luftfahrzeuge mit Turbinenantrieb […].

Wer ist für den Betreiber verantwortlich?

Für die Betreiber ist in den meisten Fällen die CAMO als verantwortlicher Betrieb innerhalb des Betreibers für die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit zuständig und nach Teil-M M.A.302 für die Änderung des Luftfahrzeug-Instandhaltungsprogramms (AMP), für das Teil-26 zu berücksichtigen ist, erforderlich.

 

Struktur von Part-26 / CS-26

Annex 1 Part-26

  • Subpart A – General Provisions
  • Subpart B – Large Aeroplanes
  • Subpart C – Helicopters
  • Appendix 1 – List of aeroplane models not subject to certain provisions of Annex I (Part-26)

 

Was ist geregelt?

Einige Beispiele für regulierte Themen:

  • Sitze, Liegeplätze, Sicherheitsgurte und Auffanggurte
  • Notausgänge (Lage, Zugang, Kennzeichnung)
  • Brandschutz und Verwendung von Halon in Feuerlöschern
  • Reifendruck
  • Programm zur Verhütung und Bekämpfung von Korrosion (CPCP)
  • Unterwasser-Notausgänge (Offshore-Hubschrauber)
  • Notfallausrüstung für Flüge über Wasser (Offshore-Hubschrauber)

 

Geschichte / Hintergrund

Einige der Anforderungen bestanden auch schon vor der Einführung der EASA als JAR-26. „Additional Airworthiness Requirements for Operations“ (Zusätzliche Lufttüchtigkeitsanforderungen für den Betrieb), wurden von den Joint Aviation Authorities (JAA) am 13. Juli 1998 herausgegeben. Außerhalb der EASA-Welt enthält FAA Part 26 ähnliche Themen, gilt aber nur für Inhaber von Konstruktionen.

Wie wird die Einhaltung der Anforderungen nachgewiesen?

Die Einhaltung der Vorschriften wird im Allgemeinen anhand einer Liste nachgewiesen.

TC/STC-Inhaber oder Inhaber von Genehmigungen für Änderungen/Reparaturen müssen jedem bekannten Betreiber des Luftfahrzeugs alle Änderungen der ICA („Instructions for Continued Airworthiness“) zur Verfügung stellen, die für den Nachweis der Einhaltung der Vorschriften erforderlich sind.

 

Die EASA gibt in GM2 26.1 „Nachweis der Konformität“ eine Anleitung:

“For the initial issue of Part-26, which is a transposition of existing JAR-26 requirements, the operators will be responsible for showing compliance. In most cases this can be done by referring to the certification basis of the aircraft or the approved changes in which the amendment level of the certification specification will indicate compliance. […]

 

In the rare case where the above possibilities are not sufficient, showing compliance by the operator directly to the NAA will be difficult. They will need to involve the design approval holder of the aircraft or the approved change as relevant. This design approval holder should then apply to the EASA for certification that the design complies with the relevant CS-26 or CS-25 paragraph, special condition or equivalent safety case. With that approval information the operator can show compliance to the NAA.“

Übersetzung:

„Bei der Erstausgabe von Teil-26, bei der es sich um eine Umsetzung der bestehenden JAR-26-Anforderungen handelt, sind die Betreiber für den Nachweis der Einhaltung verantwortlich. In den meisten Fällen kann dies durch Verweis auf die Zertifizierungsgrundlage des Luftfahrzeugs oder die genehmigten Änderungen erfolgen, bei denen der Änderungsstand der Zertifizierungsspezifikation die Einhaltung anzeigt. […]

 

In den seltenen Fällen, in denen die oben genannten Möglichkeiten nicht ausreichen, wird es schwierig sein, die Einhaltung der Vorschriften durch den Betreiber direkt gegenüber der NAA nachzuweisen. In diesem Fall muss der Inhaber der Konstruktionsgenehmigung des Luftfahrzeugs bzw. der genehmigten Änderung eingeschaltet werden. Dieser Inhaber der Konstruktionsgenehmigung sollte dann bei der EASA die Bescheinigung beantragen, dass die Konstruktion dem entsprechenden CS-26- oder CS-25-Absatz, der Sonderbedingung oder dem gleichwertigen Sicherheitsfall entspricht. Mit diesen Genehmigungsinformationen kann der Betreiber die Einhaltung der NAA nachweisen.“

2022-11-08, Karsten Palt, KaPAirCo Airworthiness Consulting