+49 341 24771482 centraldesk@kapairco.com

CAMO erklärt

Dieser Artikel soll Ihnen kurz erklären, was eine CAMO ist und was sie bewirkt. Wenn Sie bereits mit den EASA-Luft­fahrt­re­geln vertraut sind, ist dies für Sie viel­leicht irrele­vant. Wenn Sie spezi­elle Fragen zur CAMO oder anderen Luft­tüch­tig­keits­themen haben, zögern Sie nicht, KaPAirCo um Rat zu fragen.

 

Was ist eine CAMO?

CAMO ist die Abkür­zung für “Conti­nuing Airworthiness Manage­ment Orga­ni­sa­tion“, auf Deutsch: Orga­ni­sa­tion für die Aufrecht­erhal­tung der Luft­tüch­tig­keit. Dabei handelt es sich entweder um ein eigen­stän­diges Unter­nehmen oder um einen Teil eines größeren Luft­fahrt­un­ter­neh­mens wie eine Flug­ge­sell­schaft, die ein Luft­ver­kehrs­be­trei­ber­zeugnis (AOC) besitzt.

Die CAMO ist in mehreren euro­päi­schen Zivil­luft­fahrt­vor­schriften defi­niert und vorge­schrieben. Auch andere Regel­werke außer­halb Europas kennen die CAMO. Ein Beispiel ist Austra­lien (CASR Part 42). In diesem Artikel werden wir uns auf die euro­päi­sche CAMO konzentrieren.

Die Aufrecht­erhal­tung der Luft­tüch­tig­keit wird von der CAMO verwaltet, was bedeutet, dass verschie­dene Aufgaben, die von den Luft­fahrt­vor­schriften vorge­schrieben sind, von der CAMO erfüllt werden.

Wenn alle Aufgaben erfüllt sind, gilt das Flugzeug als luft­tüchtig, aber wie ist diese Luft­tüch­tig­keit (Airworthiness) definiert?

Airworthiness of an aircraft is the fitness of an aircraft for flight in all condi­tions for which it has been designed, and to which it may ther­e­fore be exposed. This means that during the whole life­cycle of the aircraft, for all types of opera­tions and in all envi­ron­ments, the struc­ture of the aircraft must remain unchanged.

To that end, every aircraft must first be certi­fied. The certi­fi­ca­tion process, also known as initial airworthiness, is carried out in the EU by the European Union Aviation Safety Agency (EASA) on behalf of the Member States. The common tech­nical requi­re­ments and admi­nis­tra­tive proce­dures for the airworthiness and envi­ron­mental certi­fi­ca­tion of aircraft are set out in Regu­la­tion (EU) No 748/2012.

During the aircraft’s lifetime, ‘conti­nuing airworthiness acti­vi­ties’ are carried out to ensure conti­nuous fitness for flight. The common tech­nical requi­re­ments and admi­nis­tra­tive proce­dures for the conti­nuing airworthiness are set out in Regu­la­tion (EU) No 1321/2014.

Website of the European Commis­sion / Mobility and Trans­port, retrieved on 2022-12-28

Deutsche Über­set­zung:

Die Luft­tüch­tig­keit eines Luft­fahr­zeugs ist die Flug­taug­lich­keit eines Luft­fahr­zeugs unter allen Bedin­gungen, für die es konstru­iert wurde und denen es daher ausge­setzt sein kann. Das bedeutet, dass die Struktur des Luft­fahr­zeugs während des gesamten Lebens­zy­klus des Luft­fahr­zeugs, bei allen Betriebs­arten und in allen Umge­bungen unver­än­dert bleiben muss.

Zu diesem Zweck muss jedes Flugzeug zunächst zerti­fi­ziert werden. Das Zerti­fi­zie­rungs­ver­fahren, das auch als initiale Luft­tüch­tig­keit bezeichnet wird, wird in der EU von der Euro­päi­schen Agentur für Flug­si­cher­heit (EASA) im Auftrag der Mitglied­staaten durch­ge­führt. Die gemein­samen tech­ni­schen Anfor­de­rungen und Verwal­tungs­ver­fahren für die Luft­tüch­tig­keits- und Umwelt­zer­ti­fi­zie­rung von Luft­fahr­zeugen sind in der Verord­nung (EU) Nr. 748/2012 fest­ge­legt.
Während der Lebens­dauer des Luft­fahr­zeugs werden „Tätig­keiten zur Aufrecht­erhal­tung der Luft­tüch­tig­keit“ durch­ge­führt, um die ständige Flug­taug­lich­keit zu gewährleisten.

Die gemein­samen tech­ni­schen Anfor­de­rungen und Verwal­tungs­ver­fahren für die Aufrecht­erhal­tung der Luft­tüch­tig­keit sind in der Verord­nung (EU) Nr. 1321/2014 festgelegt.

Führt eine CAMO die Instand­hal­tung von Flug­zeugen durch?

Nein, die CAMO führt keine Instand­hal­tung durch. Eine CAMO kümmert sich um die Aufrecht­erhal­tung der Luft­tüch­tig­keit, indem sie eine Vielzahl verschie­dener Aufgaben über­nimmt. Eine Aufgabe besteht darin, Instand­hal­tungs­ver­träge abzu­schließen, um fällige Instand­hal­tungs­ar­beiten bei einem zuge­las­senen Instand­hal­tungs­be­trieb in Auftrag zu geben. Die Instand­hal­tung des Luft­fahr­zeugs wird entweder von einem gemäß Teil-145 zuge­las­senen Betrieb oder gemäß Teil-CAO zuge­las­senen Betrieb für leichte Luft­fahr­zeuge, die nicht von lizen­zierten Luft­fahrt­un­ter­nehmen einge­setzt werden, durchgeführt.

Wer kümmert sich um die Aufrecht­erhal­tung der Luft­tüch­tig­keit und wer führt die Instand­hal­tung der Luft­fahr­zeuge durch?

““

Aus der obigen Über­sicht ergibt sich die die Verant­wor­tung für die Aufrecht­erhal­tung der Luft­tüch­tig­keit und für die Instand­hal­tung des Luft­fahr­zeugs (leider nur in engli­scher Sprache verfügbar).

Alle Luft­fahr­zeuge, auch eine kleine Cessna 172, wenn sie von einem lizen­zierten Luft­fahrt­un­ter­nehmen betrieben werden, benö­tigen eine CAMO und müssen Teil-CAMO und Teil‑M befolgen, und die Instand­hal­tung muss von gemäß Teil-145 zuge­las­senen Instand­hal­tungs­be­trieben durch­ge­führt werden. Dies gilt auch für alle komplexen motor­ge­trie­benen Flug­zeuge, unab­hängig davon, ob sie gewerb­lich oder nicht gewerb­lich betrieben werden.

Die Aufrecht­erhal­tung der Luft­tüch­tig­keit und teil­weise die Instand­hal­tung von privaten (nicht­ge­werb­li­chen) Leicht­flug­zeugen kann entweder durch den Eigen­tümer oder durch eine CAMO oder eine CAO (Combined Airworthiness Orga­ni­sa­tion) erfolgen.

Die Verant­wor­tung hängt ansonsten von der Art des Betriebs und dem Luft­fahr­zeugtyp ab (siehe oben).

Was sind die Aufgaben einer CAMO?

Zu den Aufgaben der Aufrecht­erhal­tung der Luft­tüch­tig­keit gehören

  • Sicher­stel­lung, dass Betriebs- und Notaus­rüs­tungen ordnungs­gemäß instal­liert und funk­ti­ons­fähig sind oder eindeutig als nicht funk­ti­ons­fähig gekenn­zeichnet sind
  • Sicher­stellen, dass das Luft­tüch­tig­keits­zeugnis gültig ist
  • Anlei­tung von Instand­hal­tungs­be­trieben und Flug­be­sat­zungen bei Vorfluginspektionen
  • Manage­ment der Behebung von Mängeln und Schäden
  • Planung der Instand­hal­tung gemäß dem Instand­hal­tungs­pro­gramm (AMP) und Anord­nung der Durch­füh­rung der Instandhaltung
  • Sicher­stel­lung der Durch­füh­rung der Instand­hal­tung i.a.w. AMP einschließ­lich der Über­prü­fung der durch­ge­führten Arbeiten
  • Analyse der Wirk­sam­keit des AMP
  • Erfül­lung von Luft­tüch­tig­keits­an­wei­sungen (AD), Betriebs­an­wei­sungen, Anfor­de­rungen zur Aufrecht­erhal­tung der Luft­tüch­tig­keit durch die EASA, Maßnahmen der zustän­digen Behörde
  • Durch­füh­rung von Ände­rungen und Repa­ra­turen mit (Part-21J) geneh­migten Daten
  • Abgabe des Mass & Balance Statements
  • Sicher­stel­lung der Durch­füh­rung von Instandhaltungsprüfflügen
  • Konti­nu­ier­liche Analyse der Wirk­sam­keit des Mängelkontrollsystems
  • Bewer­tung von nicht-obli­ga­to­ri­schen Infor­ma­tionen (z.B. Service Bulletins)
  • Meldung von Vorkomm­nissen an die Luftfahrtbehörde
  • Vorhan­den­sein eines eigenen Instand­hal­tungs­be­triebs oder eines oder mehrerer Instandhaltungsverträge

Je nach Luft­fahr­zeugtyp und der Art und Komple­xität des Betriebs fallen mehrere zusätz­liche Aufgaben an, wie z. B. Trieb­werk­s­tren­d­über­wa­chung, Über­wa­chung des Flug­zeug­zu­stands, Über­wa­chung des Zustands und der Nutzung von Hubschrau­bern, Über­wa­chung des Trieb­werks­zu­stands, Ölüber­wa­chung, um nur einige zu nennen.

Die CAMO muss für jedes Flugzeug ein Flug­zeug­war­tungs­pro­gramm (AMP) entwi­ckeln. Ein Flot­ten­pro­gramm kann akzep­tabel sein, wenn alle Anfor­de­rungen für jedes Flugzeug berück­sich­tigt und als anwendbar iden­ti­fi­ziert werden. Für dieses Programm sind mehrere Anfor­de­rungen zu berück­sich­tigen. Auch die geplante Nutzung des Flug­zeugs einschließ­lich der Umwelt­be­din­gungen (z. B. staubige/sandige Umgebung) muss berück­sich­tigt werden. Das AMP unter­liegt der Über­prü­fung und Geneh­mi­gung durch die Luftfahrtbehörde.

Der AMP umfasst Inspek­tionen des Luft­fahr­zeugs und seiner Kompo­nenten, einschließ­lich der Anfor­de­rungen an die Über­ho­lung von Kompo­nenten. Er umfasst auch die Fällig­keits­zeiten von lebens­dau­er­be­grenzten Teilen (LLP) und zeit­ge­steu­erten Kompo­nenten. Je nach Art des verwal­teten Luft­fahr­zeugs kann es erfor­der­lich sein, auch ein Zuver­läs­sig­keits­pro­gramm zu entwi­ckeln und zu pflegen.

Die CAMO muss sicher­stellen, dass alle Wartungs­ar­beiten gemäß dem geneh­migten Wartungs­pro­gramm durch­ge­führt werden. Sie muss dies von Zeit zu Zeit gegen­über der Luft­fahrt­be­hörde und gege­be­nen­falls gegen­über Leasing­un­ter­nehmen oder anderen nachweisen.

Die CAMO muss ein geeig­netes System zur Aufzeich­nung der Aufrecht­erhal­tung der Luft­tüch­tig­keit des Luft­fahr­zeugs in Über­ein­stim­mung mit M.A.305 und CAMO.A.220 einrichten und pflegen. Alle Aufzeich­nungen müssen gemäß den geneh­migten Verfahren orga­ni­siert und für eine bestimmte Zeit aufbe­wahrt werden. Die Verfüg­bar­keit digi­taler Daten, der Standort der Systeme und Backups sind eben­falls geregelt.

Die CAMO muss auch sicher­stellen, dass sie korrekte Frei­ga­be­be­schei­ni­gungen jeder durch­ge­führten Instand­hal­tung erhält, bei Luft­fahr­zeugen ein „Aircraft Certi­fi­cate of Release to Service“ (CRS) und für Kompo­nenten ein EASA-Formular 1 oder anderes zuläs­siges Zertifikat.

Airworthiness Review Certi­fi­cate (Beschei­ni­gung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit)

Die CAMO muss sicher­stellen, dass das Luft­tüch­tig­keits­zeugnis gültig bleibt. Dies wird durch eine weitere Beschei­ni­gung, das „Airworthiness Review Certi­fi­cate“ (ARC, EASA-Formular 15), nach­ge­wiesen. Ein solches ARC hat eine Gültig­keit von 1 Jahr und kann zweimal verlän­gert werden. Das bedeutet, dass es eine maximale Gültig­keit von 3 Jahren hat. Die Beschei­ni­gung kann von der zustän­digen Behörde ausge­stellt oder von einer zuge­las­senen CAMO ausge­stellt oder verlän­gert werden.
Das ARC wird nach einer erfolg­reich durch­ge­führten Luft­tüch­tig­keits­prü­fung neu ausge­stellt. Dabei handelt es sich um eine Inspek­tion des Luft­fahr­zeugs, die so genannte physi­sche Prüfung („physical survey“), zusammen mit einer Über­prü­fung der Aufzeich­nungen über das Luft­fahr­zeug. Es wird über­prüft, dass keine Abwei­chungen zwischen den Aufzeich­nungen und dem Luft­fahr­zeug fest­ge­stellt werden können.

Geneh­mi­gung durch die Luft­fahrt­be­hörde, Privi­le­gien und Umfang der Arbeiten

Wenn alle Anfor­de­rungen erfüllt sind und ein Voraudit durch­ge­führt wurde, kann die Orga­ni­sa­tion eine Zulas­sung bei der zustän­digen Zivil­luft­fahrt­be­hörde (zustän­dige Behörde) beantragen.

Die Basis­zu­las­sung erlaubt es der CAMO, das Luft­fahr­zeug­muster gemäß der ausge­stellten Geneh­mi­gungs­ur­kunde (Anhang Geneh­mi­gungs­um­fang) zu verwalten. Die CAMO kann verschie­dene Aufgaben an andere Unter­nehmen unter­ver­geben, was jedoch wiederum von der Behörde geneh­migt werden muss und bei Ertei­lung auch im Anhang Geneh­mi­gungs­um­fang vermerkt wird.

Die CAMO kann zusätz­liche Privi­le­gien haben, wobei das einfachste die Durch­füh­rung der Verlän­ge­rung des „Airworthiness Review Certi­fi­cate“ (ARC, Beschei­ni­gung über die Prüfung der Luft­tüch­tig­keit) ist. Wenn die CAMO in einem der EASA-Mitglieds­staaten ansässig ist, kann die CAMO auch das Privileg haben, die Luft­tüch­tig­keits­prü­fung durch­zu­führen und als Zusatz das Privileg, eine Flug­ge­neh­mi­gung zu erteilen.

Die CAMO-Zulas­sung bleibt so lange gültig, wie alle Anfor­de­rungen erfüllt sind.

Was sind die recht­li­chen Anfor­de­rungen an eine CAMO?

Die folgenden EU-Verord­nungen sind für die Arbeit einer CAMO relevant:

  • Verord­nung (EU) 2018/1139 – Grundverordnung
  • Verord­nung (EG) Nr. 1321/2014 der Kommission 
    • Anhang I – Teil‑M & Anhang Vb – Teil-ML (Aufrecht­erhal­tung der Lufttüchtigkeit)
    • Anhang Vc – Teil-CAMO (Anfor­de­rungen an die Organisation)
  • Verord­nung (EU) 2015/640 der Kommis­sion – Teil-26 (& CS-26)
  • Verord­nung (EU) Nr. 748/2012 – Teil-21 (Initiale Lufttüchtigkeit)
  • EASA Accep­table Means of Compli­ance (AMC) und Guidance Material (GM).
  • EASA-Zerti­fi­zie­rungs­spe­zi­fi­ka­tionen (z. B. CS-25, CS-29)
  • Natio­nale Anforderungen
  • und andere

 

Wie sind die Anfor­de­rungen an das Personal einer CAMO?

Jede CAMO benötigt mindes­tens einen Verant­wort­li­chen Betriebs­leiter (Accoun­table Manager), eine zustän­dige Person für die Aufrecht­erhal­tung der Luft­tüch­tig­keit (Nomi­nated Person for Conti­nuing Airworthiness, NP-CA), eine zustän­dige Person für die Über­wa­chung der Einhal­tung (Compli­ance Moni­to­ring Manager) und eine zustän­dige Person für die Sicher­heits­ma­nage­ment­ver­fahren (Safety Manager), wie in der folgenden Tabelle dargestellt.

Ergän­zung: Die sper­rigen deutsch­spra­chigen Begriffe hat die EU tatsäch­lich so in den Verord­nungen fest­ge­legt, dort sind sie tatsäch­lich noch länger.

““

Das Personal für die ARC-Verlän­ge­rung wird nur benötigt, wenn die CAMO das Privileg nutzen möchte. Das Personal für die Prüfung der Luft­tüch­tig­keit (ARS – Airworthiness Review Staff) ist erfor­der­lich, um das erwei­terte Privileg zur Durch­füh­rung von Luft­tüch­tig­keits­prü­fungen zu bean­tragen und das „Airworthiness Review Certi­fi­cate“ auszu­stellen. ARS kann auch für die Ausstel­lung der Flug­ge­neh­mi­gung zuge­lassen werden.

Die so genannten „nomi­nated Persons“ benannten Personen der CAMO müssen von der Luft­fahrt­be­hörde aner­kannt werden. In den meisten Fällen wird eine schrift­liche Prüfung (z. B. Multiple-Choice-Test) und ein Perso­nal­ge­spräch durchgeführt.

AMC1 CAMO.A.305© spezi­fi­ziert mehrere perso­nelle Anfor­de­rungen wie die tech­ni­sche Grund­aus­bil­dung, wie z.B. ein abge­schlos­senes Inge­nieur­stu­dium bis hin zu einer ange­mes­senen Tech­ni­ker­qua­li­fi­ka­tion, prak­ti­sche Erfah­rung und Schu­lungen, Kennt­nisse der rele­vanten Luft­fahr­zeug­typen und Kennt­nisse der geltenden Vorschriften. Kurz gesagt, Sie brauchen eine entspre­chende Quali­fi­ka­tion und mindes­tens 5 Jahre Erfah­rung, um eine solche Position auszu­füllen. Die EU-Mitglieds­staaten können sogar höhere oder zusätz­liche Anfor­de­rungen stellen.

Das CAMO-Personal muss Erst- und Auffri­schungs­schu­lungen erhalten, und es ist eine doku­men­tierte regel­mä­ßige Kompe­tenz­be­ur­tei­lung des CAMO-Perso­nals erforderlich.

Wie ist eine CAMO organisiert?

Ein Orga­ni­sa­ti­ons­hand­buch ist erfor­der­lich (gemäß CAMO.A.300), um die Orga­ni­sa­tion und die Prozesse der CAMO fest­zu­legen. Dieses Handbuch wird CAME genannt, was die Abkür­zung für Conti­nuing Airworthiness Manage­ment Expo­si­tion ist. Es ist ein Manage­ment­system erfor­der­lich (siehe CAMO.A.200), das ein Sicher­heits­ma­nage­ment einschließ­lich Sicher­heits­be­richt­erstat­tung und Über­wa­chung der Einhal­tung der Vorschriften umfasst. Das CAME unter­liegt der Geneh­mi­gung durch die zustän­dige Zivil­luft­fahrt­be­hörde. Ände­rungen der CAME unter­liegen entweder einem Verfahren der Vorab­ge­neh­mi­gung oder einem Verfahren der Nicht­vor­ab­ge­neh­mi­gung. Das bedeutet, dass bestimmte Ände­rungen an der Orga­ni­sa­tion oder den Prozessen der Geneh­mi­gung durch die zustän­dige Behörde bedürfen, während andere Ände­rungen intern vom Unter­nehmen geneh­migt werden können.

Die Orga­ni­sa­tion der CAMO hängt von der Größe und den Zustän­dig­keiten der CAMO sowie von der Größe, der Komple­xität und den betrieb­li­chen Anfor­de­rungen des jewei­ligen Betreibers/der jewei­ligen Flug­ge­sell­schaft oder des/der Kunden ab.

Eine größere CAMO könnte wie folgt orga­ni­siert sein. Sie können die erfor­der­li­chen Posi­tionen und das optio­nale Personal (in Bezug auf das Luft­ver­kehrs­recht) zur Bewäl­ti­gung des gesamten Arbeits­auf­kom­mens leicht ermitteln.

““

Wer kontrol­liert die Arbeit der CAMO?

Alle Aufgaben und Aufzeich­nungen der CAMO unter­liegen einer internen Audi­tie­rung und der Aufsicht durch die zustän­dige Behörde, die auch Audits vor Ort umfasst.

2022-12-28, Karsten Palt, KaPAirCo Airworthiness Consulting